Multikopter Schule XMS
Anti Crash Training

Praktischer Befähigungsnachweis für gewerbliche Drohnenpiloten: Flugpraxis gemäß DGUV-Anforderungen und EU-Vorschriften

Für den professionellen Einsatz von Drohnen sind die offiziellen EU-Kompetenznachweise A1/A3 und das Fernpiloten-Zeugnis A2 die bekannte Grundlage. Doch im gewerblichen Umfeld gehen die Anforderungen weit darüber hinaus. Unternehmen und selbstständige Piloten unterliegen den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaften, die eine umfassende unternehmerische Sorgfaltspflicht und den Nachweis praktischer Flugfähigkeiten fordern.
Unsere Praxisschulung schließt genau diese Lücke. Wir vermitteln Ihnen die notwendigen praktischen Fertigkeiten und stellen den dokumentierten Nachweis aus, den Sie zur Erfüllung Ihrer betrieblichen und rechtlichen Verpflichtungen benötigen.

Unser Praxis-Training: Der Befähigungsnachweis für professionelle Ansprüche

Dieses intensive Einzeltraining richtet sich an gewerbliche Drohnenpiloten und Unternehmen, die ihre Mitarbeiter qualifizieren möchten. Der Fokus liegt auf dem sicheren Beherrschen des Fluggeräts in allen Situationen – insbesondere im manuellen Flugmodus ohne die Unterstützung von GPS oder anderen Assistenzsystemen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sicherheit & Kompetenz: Erlernen Sie die manuelle Steuerung Ihrer Drohne auch in kritischen Situationen, um Unfälle zu vermeiden.
  • Rechtliche Konformität: Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.

Betriebliche Absicherung: Erhalten Sie einen dokumentierten Nachweis Ihrer praktischen Fähigkeiten, wie er von Berufsgenossenschaften gefordert wird.


Der rechtliche und betriebliche Hintergrund: Warum dieser Nachweis entscheidend ist

1. Unternehmerische Verantwortung (DGUV & Arbeitsschutz)

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) und in den Vorschriften der DGUV (z.B. DGUV Vorschrift 1) verankert. Drohnen gelten hier als Arbeitsmittel, für deren sicheren Einsatz der Unternehmer Sorge tragen muss.
Die Berufsgenossenschaften fordern für den Betrieb von Arbeitsmitteln eine fundierte Ausbildung und einen Nachweis der Befähigung. So heißt es beispielsweise in der DGUV Information 208-058 der BG BAU:
"Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben (Luftrecht) ist für eine sichere Bedienung [von Multikoptern] ein fundiertes Basiswissen, Praxiserfahrung und eine entsprechende Ausbildung unerlässlich."
Ein dokumentierter praktischer Befähigungsnachweis ist ein wesentlicher Baustein, um im Schadensfall gegenüber Versicherungen und Berufsgenossenschaften die Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten belegen zu können. Ähnlich wie bei anderen Arbeitsgeräten, beispielsweise einem Gabelstapler, Hubwagen oder generell alle Kamerabewegungssysteme (dazu zählt: Leichtkran, Cable-Cams und Drohnen), reicht eine rein theoretische Kenntnis nicht aus.
2. EU-Vorschriften (Voraussetzung für das Fernpiloten-Zeugnis A2)
Für den Erwerb des EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2 verlangt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) neben der Theorieprüfung auch eine Eigenerklärung über die Durchführung praktischer Flugübungen. Unser strukturierter Praxiskurs geht weit über dieses Selbststudium hinaus. Unter professioneller Anleitung trainieren Sie gezielt die geforderten Manöver und erhalten eine objektive Bestätigung Ihrer Fähigkeiten durch eine Drohnen-Flugschule mit über 15 Jahren Erfahrung. Wir mussten schon öfters feststellen, dass die Eigenerklärung falsch ausgefüllt wurde, Fähigkeiten erklärt wurden, die mit den verwendeten Drohnen gar nicht geleistet werden können. 

2. EU-Vorschriften (Voraussetzung für das Fernpiloten-Zeugnis A2)

Sowohl der theoretische "Kompetenznachweis" aka "Drohnenführerschein" (A1/A3 plus A2) als auch der praktische Fachkundenachweis als "Befähigungsnachweis" stellen für den Einsatz von Drohnen eine solchen "Fachkundenachweis" dar.  Dabei ist ein Nachweis nur durch eine qualifizierte und nachgewiesene Prüfung abzulegen und nicht durch eine "Eigenauskunft". 


Kursinhalte und Ablauf: Von der Theorie zur sicheren Praxis

Unser Praxistraining ist als intensives Einzeltraining konzipiert, um individuell auf Ihre Vorkenntnisse und Bedürfnisse einzugehen.
Theoretische Einweisung:

  • Auffrischung der relevanten luftrechtlichen Grundlagen
  • Verständnis der DGUV-Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzanforderungen und Notfallverfahren

Praktische Flugübungen (Auszug):

  • Sicherheits-Checks vor dem Start (Pre-Flight-Check)
  • Präzise Start- und Landemanöver
  • Fliegen im manuellen Modus (ATTI-Mode) ohne GPS-Unterstützung
  • Kontrollierte Steig- und Sinkflüge sowie Kurvenflüge
  • Reaktion auf simulierte Systemausfälle und Notfallszenarien
  • Flugmanöver gemäß den Anforderungen der DIN 5452- Teil 2

Ausrüstung: Wir stellen spezielle Trainingsdrohnen zur Verfügung, bei denen die Assistenzsysteme bewusst deaktiviert werden können. Dies ist mit vielen gängigen Kameradrohnen (z.B. DJI Mini-, Air- oder Mavic-Serie) nicht möglich, für ein effektives Training aber unerlässlich.
Dauer: ca. 4-5 Stunden je nach Kunden-Ausgangs-Qualifikation
Kosten Training: ab 349 € (netto) pro Person
Kosten Prüfung (optional): 99 € (netto) als separater Termin, 79 € (netto) direkt im Anschluss an das Training.

Wichtiger rechtlicher Hinweis


Die auf dieser Seite dargestellten Informationen zu gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Sie können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Für eine verbindliche rechtliche Beurteilung Ihrer spezifischen unternehmerischen Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft. Prüfen sie sorgfältig, ob weitere Schulungsanforderungen im Umfeld der Benutzung Drohnentechnik erforderlich werden. z.B. Brandschutz bei vielen Drohnen, dazugehörigen Akkus und Ladestationen usw.

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Investieren Sie in Ihre Sicherheit und Professionalität. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Trainingstermin und erlangen Sie den praktischen Befähigungsnachweis für gewerbliche Drohnenpiloten. Sie können dazu das Formular in der rechten Spalte verwenden.



Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis für "kamerabewegende" Systeme wie Drohnen oder Kamerakräne (DGUV/BGETEM Auflagen): Original-Zitate

Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Bedienen nur Personal beauftragen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen:

- Mindestalter 18 Jahre
- Eignung für diese Tätigkeit
- Ausbildung und Nachweis der Befähigung

Die Beauftragung muss schriftlich erteilt werden, Dies Ausbildung und Prüfung muss durch besonders befähigte Personen mit überdurchschnittlichem Fachwissen und Kenntnissen der Betriebsweisen erfolgen (Kommentar: daher muss sie bei Drohnen durch eine anerkannte Stelle - AST erfolgen).

Zur Ausbildung gehören außer einer theoretischen Wissensvermittlung auch der Erwerb einer ausreichenden Praxis sowie Fähigkeit, Mängel zu erkennen, die die Sicherheit beeinträchtigen (Kommentar: bei sogenannten gefährlichen Betriebsmitteln wie Drohnen wären das: Gefährdungsbeurteilung Maintenence-Pflichten! Service-Protokolle; Sichtprüfung; DGUV v3 etc., Lagerung- und Transport-Regeln von Gefahrgut kennen und beachten siehe auch "Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV" )
Die Befähigung ist in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen. Die körperliche Eignung ist durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen festzustellen - siehe auch BG-Grundsatz "Berufsgenossenschaftliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G25 'Fahr- Stuer- und Überwachungstätigkeiten'" (BGG 904-25). 
Der Kameraschwenker muss verantwortungsbewusst handeln.

Hier nachfolgend die passenden Screenshots aus dem  Anforderungspapier der BGETEM: und neu ein Link auf das aktuellere allgemeinere Dokument der DGUV:  aber Achtung auch dies Dokument ist schon über zwei Jahre als und enthält teils veraltete Angaben zu den luftrechtlichen Anforderungen, wie etwa, dass der theoretische Kenntnisnachweis erst ab 2kg nötig wäre, das ist nicht mehr richtig. Siehe neue EU-Regeln.
DGUV Information 208-058


praktische Fachkundenachweis Anforderungen der BGETEM/DGUV


BGETEM - Befähigung des Bedienpersonals

 

Qualifikationsnachweis für Drohnen nach BGETEM







Zitate BG Bau 208-058:

Ausbildung zum Bediener von Multikoptern (Beispiel für einen möglichen Ausbildungsablauf) Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben ((des Luftrechts: Kenntnisnachweis nach Luftverkehrs-Verordnung) ist für eine sichere Bedienung von Multikoptern ein fundiertes Basiswissen, entsprechende Praxiserfahrung und auch für die Anwendung im Indoorbereich eine entsprechende Ausbildung unerlässlich


Anforderungen für die gewerbliche Nutzung:
Zusätzlich zu dem Kenntnisnachweis entsprechend der
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten
Fluggeräten sind für die gewerbliche Nutzung von Multikoptern meist weitergehende Schulungen bzw. Ausbildungsmaßnahmen notwendig, die an den praktischen Einsatz angepasst sind.

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eine zusätzliche praktische Ausbildung für Luftfahrzeugfernführer nach DIN 5452- Teil 2. Diese beinhaltet u.a. folgendes: • Starten und Landen • Aufnehmen und Absetzen einer Last • Verschiedene Flugmanöver • Angepasste Flugmanöver • Reaktion auf Witterungseinflüsse Aufgrund der Komplexität der Bedienung des Multikopters ist eine Einweisung (z.B. durch den Hersteller) in das verwendete System und eine ausreichende Systemerfahrung erforderlich. 

Bei der Vergabe eines Auftrages an eine Fremdfirma ist der Arbeitsschutz von Beginn an zu berücksichtigen. Beim Dienstvertrag oder bei (häufig vorkommenden) Mischformen aus Dienst- und Werkvertrag ist der Auftraggeber immer mitverantwortlich für die Sicherheit des Multikopter-Personals und des restlichen Teams oder anderer Anwesender. Die organisatorische Einbindung des Multikopter-Einsatzes in die gesamten betrieblichen Abläufe liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Hierzu kann auch die Benennung einer koordinierenden Person zur Abwehr von gegenseitigen Gefährdungen und besonderer Gefahren gehören. Der Auftraggeber hat eine besondere Sorgfaltspflicht, d.h. er darf nur zuverlässige und fachkundige Auftragnehmer auswählen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer schriftlich die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften aufgeben.

praktische Eigenerklärung / Praxisnachweise für A2 nach den kommenden EU-Regeln: gemäß AMC2 UAS.OPEN.030/2b

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